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Tech­nische Kom­pe­tenz ist ge­fragt.

Um ein Pa­tent zu er­lan­gen, müs­sen sich die An­mel­der und ihre An­wälte auf dem Ter­rain der In­no­va­ti­onen si­cher be­we­gen kön­nen, zum Bei­spiel in zu­kunfts­ori­en­tierten Be­reich­en wie Bio­tech­no­logie, Gen­tech­nik, Soft­ware, Elek­t­ro­nik, Fahr­zeug– und Ma­schi­nen­bau oder Me­di­zin­tech­nik.

Um die­ser an­spruchs­voll­en Auf­gabe ge­recht zu werden, müssen Pa­tent­an­wälte eine der längsten Aus­bildung­en in Deutsch­land und Eu­ro­pa ab­sol­vie­ren: Die rund 3 000 Pa­tent­an­wält­innen und Pa­tent­an­wälte in Deutsch­land sind Diplom­in­ge­ni­eure oder Na­tur­wis­sen­schaft­ler mit einem ab­ge­schlos­senen Uni­ver­sitäts­stu­dium, Pra­xis­er­fah­rung in der In­dus­t­rie so­wie ei­ner min­des­tens drei­jäh­rigen ju­ris­tisch­en Aus­bil­dung.

Mit­hin sind Pa­tent­an­wälte im ein­schlä­gigen Recht ge­nau­so zu Hause wie in Na­tur­wis­sen­schaft und Technik: Diese Kon­s­tel­la­ti­on er­laubt es den Schutz­rechts-­Ex­per­ten, als Be­ra­ter von Unter­neh­men zu fun­gie­ren, In­no­va­ti­onen zu be­werten und vor Nach­ah­mern zu schüt­zen. Sie kön­nen auch ent­schei­dende Hin­weise für die er­folg­reiche Nut­zung einer Er­fin­dung ge­ben oder auf Markt­nischen, Trends und Neu­ent­wick­lung­en hin­wei­sen.

Pa­tent­an­wälte sind auch Mar­ken- und Design-Ex­perten.

Pa­tent­an­wälte ken­nen sich nicht nur mit tech­nischen Schutz­rechten aus, sie sind auch Spe­zi­a­listen für Mar­ken­recht, denn sie haben eine ent­sprechende Aus­bildung ab­sol­viert und eine Staats­prü­fung im Mar­ken­recht ab­ge­legt. Großer Vor­teil auf diesem Ge­biet: Mit einer ein­zigen Marken­an­meldung lässt sich ein EU–­wei­ter Schutz er­reichen.

So­mit kön­nen Pa­tent­an­wälte ihre Man­dant­en nicht nur bei Er­fin­dungen, son­dern auch bei Mar­ken, De­sign und Know-­how oder bei der Ab­fas­sung von Li­zenz­ver­trägen um­fas­send be­raten und ver­treten so­wie bei Ver­let­zungs­strei­tig­kei­ten vor Ge­richt mi­twirken — und da­mit heute die Wei­chen stel­len für den mor­gigen Er­folg einer In­no­va­ti­on.

Zum Tä­tig­keits­feld der Pa­tent­an­wälte ge­hören wei­ter ne­ben Re­cher­chen zu be­stehenden Schutz­recht­en und Schutz­rechts­an­meldung­en unter anderem der weniger be­kannte Sor­ten­schutz und der To­po­gra­fie­schutz. Ei­ni­ge grund­legende In­for­ma­ti­onen zu den ein­zel­nen Schutz­rechts­arten sind über die ent­spre­chenden Ver­weise zu­gäng­lich.

Heyerhoff Geiger & Partner Patentanwälte

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